berlinse fotoagentur
Dr. Werner Hallatschek
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D-10623 Berlin
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Internet: www.berlinse.de
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Dr. Werner
Hallatschek
berlinse fotoagentur
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Alle Angebote, digitale Übermittlungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch berlinse fotoagentur.
2.1 Berlinse fotoagentur ermöglicht den Zugang zur Online-Plattform. Dies beinhaltet die Möglichkeit zur Recherche nach Bildern im Form von Minatur- und Vorschaubildern sowie die technische Abwicklung der Bestellung über das integrierte Shopsystem und den Download der erworbenen Bilddateien.
2.2 Nach Abschluss des Kaufvertrags wird das Bildmaterial im Download-Bereich dem Käufer zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung und in Rechnungstellung der Bilder ist kostenlos.
2.3 Die Abrechnung erfolgt auf Rechnung, die auf dem Postwege zugestellt wird. Sofort nach Kaufabschluss kann die Rechnung als PDF-Datei eingesehen geprüft und gespeichert werden.
2.4 Die Fotos werden je nach Kaufabschluss in Form von TIFF- oder JPEG-Dateien geliefert. Die erworbenen JPEG-Dateien stehen sofort im Downloadbereich des Kunden zum Herunterladen zur Verfügung. Die erworbenen TIFF-Dateien stehen ebenfalls sofort zur Verfügung oder werden i.d.R. innerhalb von einem oder zwei Werktagen zur Verfügung gestellt.
3.1 Mit Abschluss des Kaufvertrags erwirbt der Besteller Nutzungsrechte am fotografischen Urheberrecht. Der Lizenzvertrag kommt direkt mit dem jeweiligen Bildautor zustande, berlinse fotoagentur vermittelt die Lizenz lediglich und schließt den Lizenzvertrag namens und im Auftrage des Bildautors ab.
3.2 Das Bildhonorar wird vorab vereinbart. Maßgebend ist der im Einkaufskorb vom Kunden ausgewählte und angezeigte Preis. Mit Abschluss des Kaufvertrags hat der Käufer das elektronisch errechnete und angezeigte Bildhonorar akzeptiert.
3.3 Grundsätzlich wird nur ein Nutzungsrecht am Urheberrecht des Bildautors eingeräumt. Dies gilt, soweit nichts anderes bestimmt ist. Die Rechteeinräumung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des Honorars.
3.4 Mit Vertragsabschluss werden dem Käufer folgenden Rechte an
dem Bild eingeräumt.
Das nicht ausschließliche, zeitlich und
räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht für eigene Zwecke. Das Recht
beinhaltet das Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Übertragungsrecht
in dem zur vertragsgemäßen Nutzung durch den Nutzer notwendigen
Umfang, insbesondere:
- Das Recht zur Vervielfältigung und zur
Verbreitung bezieht sich auf sämtliche Medien, so auf Print, Film,
Rundfunk, Präsentationen und digitale Medien wie Internet oder
Datenträgern.
- Das Recht zur Bearbeitung und Umgestaltung der
Bilder, sie mit Texten und anderen Bildern und Musik zu kombinieren
und eine ausschnittsweise Benutzung des Bilds, soweit hierdurch nicht
das Interesse des Bildautors an der Integrität des Bildes verletzt
wird.
- Das Recht, die Bilder oder Derivate hiervon zu
Werbezwecken und zur Verkaufsförderungen in Broschüren, Prospekten,
Katalogen, Magazine, Zeitungen, Zeitschriften und anderen Medien zu
verwenden, sowie zu sonstigen geschäftlichen oder privaten Zwecken zu
verwenden.
- Das Recht die Bilder kommerziell für die
Herstellung und Verbreitung von Waren aller Art zu verwenden.
3.6 Der Lizenznehmer wird auf allen von ihm hergestellten
Vervielfältigungen der Bilder, die zu redaktionellen Zwecken verwendet
werden den Urheberrechtsvermerk
"berlinse, Bildautor"
anbringen.
3.7 Die lizenzierten Bilder dürfen nur zu legalen Zwecken verwendet
werden, außerdem ist der Kunde nicht berechtigt:
- Nutzung
zu oder im Zusammenhang mit Gewaltverherrlichung und Rassenhass oder
Nutzung im Widerspruch zu den Gesetzen zum Schutze der Jugend.
-
Nutzung im Zusammenhang mit oder zu pornografischen Zwecken.
-
Verwendung zur Verfälschung und/oder Herabwürdigung abgebildeter
Personen.
- Nutzungsrechte auf einen Dritten zu übertragen oder
solche Rechte einzuräumen (Vermietung, Verkauf).
- Die
lizenzierten Bilder in einer Art und Weise zu verwenden, die den
Eindruck erweckt, der Kunde oder Dritte seien Urheber der Bilder.
4.1 Die von berlinse fotoagentur allgemein erteilte Freigabeerklärung zur Verwendung des Bildmaterials (Nutzungsrechteeinräumung) bezieht sich allein auf die Freigabe in Bezug auf solche Rechte, die von berlinse fotoagentur wahrgenommen werden. Sie beinhaltet ausdrücklich nicht die Zusicherung, dass abgebildete Personen oder weitere Rechteinhaber von abgebildeten urheberrechtlich geschützten Gegenständen in eine Nutzung durch den Besteller eingewilligt haben.
4.2 Berlinse fotoagentur haftet nicht für Schäden, die dem Besteller/Verwender dadurch entstehen, dass dritte Rechteinhaber Ansprüche geltend machen, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich eine entsprechende Freigabeerklärung abgegeben.
4.3 Bei Bildvorlagen, deren Bildinhalte weitere Urheberrechte berühren (z. B. bei abgelichteten Werken der bildenden und darstellenden Kunst oder Filmwerken, die noch von der Schutzdauer des Urheberrechtsgesetzes umfasst sind), sind die entsprechenden Nutzungsrechte sowie sonstige Veröffentlichungsgenehmigungen (z. B. vom Urheber, von Verwertungsgesellschaften, Sammlungen, Museen etc.) vom Besteller bzw. Verwender selbst einzuholen.
4.4 Kosten für die evtl. erforderliche Einholung ergänzender Nutzungsrechte anderer Urheber oder sonstiger Rechteinhaber sind in den Lizenzgebühren nicht enthalten.
4.5 Bei Mängeln an den Bilddateien, oder bei technischen Mängeln während der Bereitstellung, dem Verkauf oder der Übermittlung der Fotos stellt berlinse eine neue Datei des Fotos zur Verfügung, eine weitergehende Haftung unsererseits für eventuell bereits entstandene oder entstehende Kosten sind ausgeschlossen.
5.1 Der Besteller/Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Er trägt ferner die Verantwortung für die Betextung, für Verfälschungen in Bild und Wort, Entstellungen des urheberrechtlich geschützten Werkes, insbesondere durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen oder allgemeine Persönlichkeitsrechte verletzen können. Dies gilt insbesondere bei abredewidriger oder sinnentstellender Verwendung von Bild und Text.
5.2 Der Besteller haftet gegenüber berlinse fotoagentur für jede ungenehmigte oder rechtsverletzende Verwendung des Bildmaterials, insbesondere wegen unerlaubter Weitergabe, Überschreiten des vereinbarten Nutzungszwecks oder –umfangs, fehlenden Agentur-/Urhebervermerkes oder Entstellung.
5.3 Im Falle der Verletzung von Rechten Dritter stellt der Besteller berlinse fotoagentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
5.4 Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe unseres Bildmaterials in analoger oder digitaler Form, bei unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte, verlangen wir vorbehaltlich des üblichen Nutzungshonorars Schadenersatz in branchenüblicher Höhe.
5.5 Unterbleibt der Urheber- und/oder Agenturvermerk, so haben wir Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich eventueller Verwaltungskosten.
6.1 Unsere Rechnungen sind stets innerhalb von 14 Tagen zahlbar.
6.2 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin, soweit der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
6.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes, auch im Falle von Auslandslieferungen.
6.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt vielmehr eine Bestimmung, die dem von den Parteien ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Berlin, den 11. Februar 2008.