Bundesärztekammer (14)

Jedes Bundesland verfügt über eine (Landes-) Ärztekammer (NRW zwei), in der die Ärzte des jeweiligen Bundeslandes Pflichtmitglieder sind. Die Ärztekammern sind Träger der berufsständischen Selbstverwaltung der Ärzte und für die Wahrung der beruflichen Belange der Ärzteschaft verantwortlich.
Die Bundesärztekammer (BÄK) ist eine Arbeitsgemeinschaft der 17 Ärztekammern. Sie ist die Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung und vertritt die berufspolitischen Interessen der etwa 400 000 Ärzte in Deutschland. Sie wirkt aktiv am gesundheitspolitischen Meinungsbildungsprozess in der Gesellschaft mit, unterstützt die Arbeit der Ärztekammern und nimmt dabei auch gesetzliche Aufgaben wahr, u. a. im Bereich der Qualitätssicherung und bei der Transplantationsgesetzgebung.
Sei 2004 ist der Sitz der Bundesärztekammer Berlin, er befindet sich am Herbert-Lewin-Platz 1 in Charlottenburg.